Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat am 30. September 2026 ein umfangreiches FAQ zur Werbung für Online-Glücksspiel veröffentlicht. Anlass war der bundesweite Aktionstag gegen Glücksspielsucht, an dem die Sichtbarkeit von Glücksspielwerbung und der Spielerschutz im Mittelpunkt standen. Die zentrale Botschaft: Werbung für erlaubtes Glücksspiel ist in Deutschland grundsätzlich zulässig, aber nicht ohne gesetzliche Grenzen.
Regulierung erlaubt Werbung – mit klaren Grenzen
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) hat einen regulierten Glücksspielmarkt geschaffen. Zu den Zielen zählen der Schutz von Spielern und Minderjährigen, die Vorbeugung gegen Glücksspielsucht sowie die Eindämmung unerlaubter Angebote. Die GGL ordnet ihre Erläuterungen in diesen gesetzlichen Rahmen ein.
Das neue FAQ behandelt, warum Werbung für erlaubtes Glücksspiel grundsätzlich möglich ist, welche Grenzen gelten und welche Besonderheiten einzelne Glücksspielarten mit sich bringen. Es erläutert außerdem vorgeschriebene Spielerschutzmaßnahmen und gibt Hinweise dazu, wie sich unerlaubte Angebote und entsprechende Werbung erkennen lassen. Die Neuregulierung des deutschen Glücksspielmarktes bildet den Rahmen für diese Vorgaben.
Zeitfenster und Aufsicht unterscheiden sich
Für Werbung zu Virtuellen Automatenspielen, Online-Poker und Online-Casinospielen gilt ein konkretes Zeitfenster: Zwischen 6 und 21 Uhr darf sie nicht ausgestrahlt oder verbreitet werden. Auch für Sportwettenwerbung bestehen besondere Einschränkungen, die das FAQ einordnet.

Die Anbieter müssen die Regeln zum Spieler- und Jugendschutz sowie zur Werbung einhalten. Die GGL kontrolliert die Vorgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit und geht gegen unerlaubtes Glücksspiel und Werbung dafür vor. Zugleich nennt die Behörde Medien, Sportvereine und andere Werbeträger als Beteiligte am gesellschaftlichen Umgang mit Glücksspielwerbung. GGL-Vorstand Ronald Benter betonte bei der Vorstellung des FAQ die Bedeutung verständlicher Informationen darüber, welche Regeln und Schutzvorgaben für legale Angebote gelten.
Whitelist prüfen und Verstöße melden
Wer nicht sicher ist, ob ein Anbieter oder eine beworbene Domain über die erforderliche Erlaubnis verfügt, kann dies in der amtlichen Whitelist der GGL prüfen. Eine Listung bedeutet jedoch nicht, dass jede Werbung des Anbieters automatisch zulässig ist: Entscheidend bleiben die Vorgaben zu Inhalt, Form, Zeitpunkt und Verbreitung.
Bei einem Verdacht empfiehlt die GGL drei Schritte: zunächst die Erlaubnis prüfen, dann die Werbung dokumentieren und anschließend einen Hinweis über das Kontaktformular der Behörde übermitteln. Wo möglich, sollten Screenshot, URL oder Domain, Anbieter, Datum, Uhrzeit und das Medium festgehalten werden. Je genauer die Angaben sind, desto besser kann die GGL den Sachverhalt prüfen.
Die Einordnung der Behörde ist damit klar: Erlaubte Glücksspielwerbung ist innerhalb des gesetzlichen Rahmens möglich, aber nicht jede Werbung ist deshalb rechtmäßig. Die GGL ist keine Suchtberatungsstelle; Unterstützung bei problematischem oder pathologischem Glücksspiel bieten die dafür zuständigen Beratungs- und Hilfsangebote.