Die britische Glücksspielaufsicht Gambling Commission (UKGC) hat neue technische Standards für Glücksspielautomaten beschlossen. Die Einführung erfolgt schrittweise: Die formale Definition einer Spielsitzung gilt ab dem 30. März 2027, die meisten weiteren Vorgaben folgen am 30. Juni 2027. Im Mittelpunkt stehen neue Automaten der Kategorie B, die künftig bessere Management-Tools und verständliche Informationen zur jeweiligen Sitzung bieten müssen.
Neue Vorgaben für eine besser informierte Spielentscheidung
Die Standards gehen auf die Konsultation der Gambling Commission zum Weißbuch der britischen Glücksspielgesetz-Überprüfung von 2023 zurück. Darin hatte die Regierung eine Überprüfung der technischen Automatenstandards sowie eine Prüfung von Sitzungslimits und weiteren Schutzinstrumenten angestoßen. Die neuen Vorgaben sollen das Spielen fairer und sicherer machen und zugleich Anbietern helfen, Anzeichen problematischen Spielverhaltens zu erkennen.
Glücksspielautomaten stehen unter anderem in Wettbüros, Spielhallen, sozialen Clubs und Casinos. Nach Angaben der Aufsicht erwirtschaftet das Segment – Lotterien ausgenommen – mehr als ein Fünftel des Bruttospielertrags der britischen Glücksspielbranche. Geräte der Kategorie B umfassen höherwertige Automaten in Wettbüros, Erwachsenen-Spielhallen und Casinos. Automaten der Kategorien C und D finden sich typischerweise in Pubs, Küsten-Spielhallen und Familienunterhaltungszentren.
Sitzungsdaten und Änderungen am Spieldesign
Ab dem 30. Juni 2027 müssen neue Automaten der Kategorie B einen verbesserten Zugang zu Glücksspiel-Management-Tools bieten. Außerdem müssen sie Informationen dazu anzeigen, wie lange eine Person bereits spielt und wie viel sie gewonnen oder verloren hat. Diese Sitzungsdaten sollen auch den Lizenznehmern zur Verfügung stehen, damit sie ihre bestehenden Pflichten erfüllen und bei erkennbaren Anzeichen von Glücksspielschäden mit Kunden interagieren können.
Auch bestimmte Designelemente werden eingeschränkt. Betreiber müssen verhindern, dass Automaten Gewinne oder Auszeichnungen feiern, deren Wert unter dem Einsatz liegt. Solche Rückmeldungen können laut Aufsicht kleine Verluste wie Gewinne erscheinen lassen. Zudem müssen Funktionen entfallen, mit denen Spieler die Zeit bis zur Anzeige eines Spielergebnisses verkürzen können.
Die neuen Anforderungen gelten nicht rückwirkend für bereits auf dem Markt befindliche Automaten. Die Commission begründet die Ausnahme mit den Kosten und der technischen Komplexität, ältere Geräte nachzurüsten. Den Aufwand dafür hält sie im Verhältnis zu den erwarteten Vorteilen für Verbraucher nicht für angemessen.
Gestaffelte Einführung berücksichtigt Datenschutz und Personal
Die Aufteilung der Starttermine spiegelt Rückmeldungen aus der Konsultation wider. Dazu gehörten Bedenken, dass zu viele Hinweise zu einer Überlastung des Personals in Glücksspielstätten führen könnten. Auch der Schutz der Privatsphäre spielt eine Rolle, da Anbieter künftig mehr Sitzungsdaten einsehen können. Die Anforderungen an Mitarbeiteralarme werden deshalb separat zurückgestellt.
Die technischen Standards ergänzen bestehende Lizenzbedingungen nach dem britischen Glücksspielgesetz von 2005. Diese verlangen bereits Hinweise zum verantwortungsvollen Spielen an Automaten sowie die rasche Entfernung nicht konformer Geräte, sobald sie identifiziert wurden. Der Schwerpunkt des neuen Pakets liegt damit auf zusätzlichen technischen Schutzmaßnahmen für neu auf den Markt kommende Automaten – nicht auf einer pauschalen Nachrüstung des bestehenden Bestands.