Stellungnahme des Generalanwalts im Verfahren C-440\/23<\/a> endlich Klarheit in die jahrelange Debatte um Spielerklagen gegen deutsche Gl\u00fccksspielanbieter bringen w\u00fcrde. Doch die nun vorliegenden Schlussantr\u00e4ge lassen zentrale Fragen offen und verweisen damit auf einen deutlich l\u00e4ngeren Weg zur Entscheidung.<\/p>\n\n\n\nHintergrund des Falls<\/h2>\n\n\n\n
Ausgangspunkt ist ein maltesisches Vorlageverfahren, das den Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) um Auslegung des Unionsrechts bittet. Im Kern geht es um die Frage, ob das fr\u00fchere deutsche Verbot von Zweitlotterien und virtuellen Automatenspielen mit EU-Recht vereinbar ist. Sollte ein Versto\u00df vorliegen, k\u00f6nnten Spieler ihre Eins\u00e4tze aus dieser Zeit zur\u00fcckfordern.<\/p>\n\n\n\n
Der Generalanwalt machte jedoch klar, dass das maltesische Gericht beim Pr\u00fcfen deutschen Rechts Zur\u00fcckhaltung \u00fcben m\u00fcsse. Er empfahl, deutsches Gl\u00fccksspielrecht nur dann f\u00fcr unionsrechtswidrig zu erkl\u00e4ren, wenn ein offensichtlicher Versto\u00df vorliege. Diese \u201eOffensichtlichkeit\u201c soll allerdings lediglich den Pr\u00fcfungsma\u00dfstab eines ausl\u00e4ndischen Gerichts betreffen. Deutsche Gerichte bleiben uneingeschr\u00e4nkt verpflichtet, Unionsrecht selbst zu pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n
Keine Entscheidung zur Kernfrage<\/h2>\n\n\n\n
Auf die eigentliche Kernfrage, ob das deutsche Totalverbot gegen die europ\u00e4ische Dienstleistungsfreiheit verst\u00f6\u00dft, ging der Generalanwalt nicht ein. Nach eigenen Angaben geschah dies auf ausdr\u00fcckliche Bitte des EuGH. Beobachter werten dies als Signal, dass der Gerichtshof die entscheidenden unionsrechtlichen Fragen in einem anderen, st\u00e4rker vorbereiteten Verfahren kl\u00e4ren will.<\/p>\n\n\n\n
Diese Zur\u00fcckhaltung k\u00f6nnte bedeuten, dass die Klagen von Spielern, die Verluste aus Zweitlotterien oder virtuellem Automatenspiel geltend machen wollen, vorerst weiter auf h\u00f6chstrichterliche Orientierung warten m\u00fcssen. Ein endg\u00fcltiges Urteil im maltesischen Verfahren wird zwar noch f\u00fcr Ende des Jahres erwartet, doch eine verbindliche Aussage zur Vereinbarkeit deutschen Rechts mit EU-Recht d\u00fcrfte es nicht liefern.<\/p>\n\n\n\n
L\u00e4ngere H\u00e4ngepartie f\u00fcr Spielerklagen<\/h2>\n\n\n\n
F\u00fcr Spieler und Anbieter bedeutet dies, dass sich die Rechtsunsicherheit fortsetzt. Parallel laufende deutsche Verfahren werden voraussichtlich erst in den kommenden Jahren entschieden. Selbst das vom Bundesgerichtshof angesto\u00dfene EuGH-Verfahren C-530\/24 wird nach derzeitiger Planung fr\u00fchestens 2026 oder 2027 Klarheit schaffen.<\/p>\n\n\n\n
Auch f\u00fcr andere Onlineangebote wie Poker oder virtuelle Automatenspiele sind mehrere Vorlagen derzeit ausgesetzt. Bis zu einer einheitlichen Rechtsprechung k\u00f6nnte es also noch Jahre dauern.<\/p>\n\n\n\n
Politische Dimension<\/h2>\n\n\n\n
Die Verz\u00f6gerung hat auch eine politische Komponente. F\u00fcr die Bundesl\u00e4nder steht mit dem Lotteriemonopol ein wesentlicher Bestandteil des Gl\u00fccksspielstaatsvertrags auf dem Spiel. Eine rasche Kl\u00e4rung w\u00e4re f\u00fcr sie riskant, da ein negativer Entscheid Anpassungen des gesamten Regulierungssystems nach sich ziehen k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n
Zudem steht die europ\u00e4ische Gl\u00fccksspielpolitik insgesamt unter Beobachtung. Erst k\u00fcrzlich hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Malta wegen des umstrittenen Bill 55 eingeleitet<\/a>, was zeigt, wie sensibel Fragen zur grenz\u00fcberschreitenden Regulierung bleiben.<\/p>\n\n\n\nAusblick<\/h2>\n\n\n\n
Alles deutet darauf hin, dass der EuGH in C-440\/23 bewusst keine weitreichenden Grundsatzentscheidungen trifft. Stattdessen wird die endg\u00fcltige Auslegung wohl erst in k\u00fcnftigen deutschen Verfahren erfolgen. <\/p>\n\n\n\n
F\u00fcr Spieler, Anbieter und Prozessfinanzierer bedeutet das: weiter Geduld. F\u00fcr die Politik hingegen k\u00f6nnte die Verz\u00f6gerung durchaus willkommen sein. Sie verschafft Zeit, um das heikle Thema Gl\u00fccksspielregulierung neu zu ordnen, bevor europ\u00e4ische Richter Fakten schaffen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Die Spannung war gro\u00df: Viele Beobachter hofften, dass die Stellungnahme des Generalanwalts im Verfahren C-440\/23 endlich Klarheit in die jahrelange Debatte um Spielerklagen gegen deutsche Gl\u00fccksspielanbieter bringen w\u00fcrde. Doch die nun vorliegenden Schlussantr\u00e4ge lassen zentrale Fragen offen und verweisen damit auf einen deutlich l\u00e4ngeren Weg zur Entscheidung. Hintergrund des Falls Ausgangspunkt ist ein maltesisches Vorlageverfahren, […]<\/p>\n","protected":false},"author":144,"featured_media":43102,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"inline_featured_image":false,"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","tdm_status":"","tdm_grid_status":"","footnotes":""},"categories":[115],"tags":[],"class_list":["post-43100","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-news"],"acf":[],"yoast_head":"\n
EuGH-Verfahren C-440\/23: Deutsche Gl\u00fccksspielklagen bleiben offen<\/title>\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\t\n\t\n\t\n\n\n\n\t\n\t\n\t\n