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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat ein deutliches Signal an die deutsche Sportwettenbranche gesendet. Mit Urteil vom 21. August 2025 bestätigte die 16. Kammer, dass Wettvermittlungsstellen in Nordrhein-Westfalen zwingend einen Mindestabstand von 100 Metern zueinander einhalten müssen.
Die Klage einer Sportwettanbieterin und einer Vermittlerin, die eine neue Filiale eröffnen wollten, blieb damit ohne Erfolg.
Mindestabstand soll Glücksspielsucht vorbeugen
Die Entscheidung basiert auf einer klaren rechtlichen Grundlage. Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2021 dürfen konzessionierte Anbieter Sportwetten nicht nur online, sondern auch in stationären Filialen anbieten.
Für jede dieser Filialen ist eine gesonderte Betriebserlaubnis erforderlich. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dabei eine zusätzliche Regel eingeführt: Zwischen zwei Wettvermittlungsstellen müssen mindestens 100 Meter Luftlinie liegen.
Nach Ansicht des Gerichts verfolgt diese Vorschrift ein überragend wichtiges Ziel, nämlich den Schutz vor Glücksspielsucht. Durch die Abstandsregel soll verhindert werden, dass Spieler in dicht besiedelten Innenstädten oder Stadtteilen ständig auf neue Wettangebote stoßen.
Dieser sogenannte Abkühleffekt soll die Verfügbarkeit verringern und die Hemmschwelle erhöhen, kurzfristige oder impulsive Wetten abzugeben. Das Gericht stellte klar, dass dieser Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit der Betreiber aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht gerechtfertigt ist.
Signal an die Wettbranche
Für die Branche bedeutet das Urteil eine klare Abgrenzung: Der Gesetzgeber nimmt den Spielerschutz sehr ernst und schreckt auch vor Eingriffen in die Geschäftsmöglichkeiten der Anbieter nicht zurück. Besonders kleine Vermittlungsstellen und lokale Betreiber dürften es künftig schwerer haben, neue Genehmigungen zu erhalten. Schon jetzt zeigt sich, dass die Standortsuche in vielen Städten zu einem echten Problem geworden ist.
Die Richter betonten, dass die Begrenzung der Anzahl an Filialen eine bewusste politische Entscheidung sei. Sie soll nicht nur Spielsuchtprävention leisten, sondern auch den Markt stärker kontrollieren. Damit schließt sich Nordrhein-Westfalen einer Linie an, die bundesweit an Bedeutung gewinnt. Auch andere Bundesländer prüfen streng, wie viele Wettannahmestellen innerhalb einer Stadt oder Region zugelassen werden.
Parallel zeigt sich in der Rechtsprechung eine klare Tendenz zur Durchsetzung strenger Regeln. So entschied jüngst ein Oberlandesgericht, dass Spieler Verluste bei illegalen Online-Casinos zurückfordern dürfen. Dieses neue Urteil zu Rückforderungen bei illegalen Online-Casinos verdeutlicht, wie ernst die Gerichte Verstöße gegen die Glücksspielordnung nehmen.
Berufung noch möglich
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kann die Zulassung der Berufung beantragt werden. Zuständig wäre dann das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster. Ob die Kläger diesen Schritt tatsächlich gehen, ist offen. Branchenexperten gehen jedoch davon aus, dass die Abstandsregel Bestand haben dürfte, da das Ziel des Spielerschutzes im Glücksspielrecht einen besonders hohen Stellenwert hat.
Für die Glücksspielaufsicht ist das Urteil ein wichtiger Erfolg. Es unterstreicht, dass der Glücksspielstaatsvertrag nicht nur auf dem Papier steht, sondern in der Praxis durchgesetzt wird. Für Spielerinnen und Spieler bedeutet dies eine stärkere Regulierung und damit mehr Sicherheit.
Für die Anbieter hingegen bleiben die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen herausfordernd, da der Wettbewerb um attraktive Standorte noch intensiver wird. Klar ist: Der deutsche Glücksspielmarkt wird weiterhin streng reguliert und daran dürfte sich auch in Zukunft wenig ändern.









