Das OLG Frankfurt verpflichtet einen Sportwettenanbieter zur Rückzahlung von Verlusten
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Ein Sportwettenanbieter kann verpflichtet sein, verlorene Wetteinsätze zu erstatten, wenn er seiner Kontrollpflicht im Spielersperrsystem OASIS nicht nachkommt. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem aktuellen Beschluss klargestellt und damit die Rechte gesperrter Spieler deutlich gestärkt.

OLG Frankfurt bestätigt Anspruch auf Rückzahlung

Gegenstand des Verfahrens war die Klage eines Spielers, der von einer Sportwettenanbieterin die Rückzahlung von Wettverlusten in Höhe von rund 5.500 € verlangte. Der Kläger gab an, spielsüchtig zu sein und sich bereits einer Therapie unterzogen zu haben. Aus diesem Grund hatte er sich vor den streitgegenständlichen Wetten unbefristet im zentralen Spielersperrsystem OASIS eintragen lassen.

Trotz dieser aktiven Selbstsperre konnte der Kläger an einem in einem Kiosk aufgestellten Wettautomaten weiterhin Sportwetten platzieren. Nach seiner Darstellung unterließ es die Anbieterin, vor Abgabe der Wetten seine Identität zu überprüfen und einen Abgleich mit dem Sperrsystem vorzunehmen.

Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag

Das Landgericht Frankfurt am Main gab der Klage in erster Instanz weitgehend statt. Die Berufung der Beklagten hatte nach Einschätzung des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts keine Aussicht auf Erfolg. Der Senat bestätigte, dass dem Kläger ein Anspruch auf Ersatz der verlorenen Wetteinsätze zustehe.

Die Richter stellten klar, dass der Sportwettenanbieter gegen § 8 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 verstoßen habe. Zweck des zentralen Sperrsystems sei es, Menschen mit Spielsucht wirksam davor zu schützen, durch unkontrolliertes Spielen erhebliche Vermögensschäden zu erleiden. Genau diese Schutzfunktion habe die Beklagte unterlaufen, indem sie die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle vor Wettannahme unterlassen habe.

Spieler war nachweislich gesperrt

Nach den Feststellungen des Gerichts war der Kläger zum Zeitpunkt der Wetten im OASIS-System registriert. Zudem stand fest, dass er die geltend gemachten Verluste tatsächlich an dem Wettautomaten der Beklagten erlitten hatte. Eine vorherige Überprüfung der Personalien oder des Sperrstatus erfolgte nicht.

Auf Basis dieser Umstände bestätigte das OLG Frankfurt den Rückzahlungsanspruch. Die Beklagte nahm ihre Berufung nach dem Hinweisbeschluss des Senats schließlich zurück.

Signalwirkung für Anbieter und Spieler

Die Entscheidung unterstreicht erneut, dass die Pflichten aus dem Glücksspielstaatsvertrag nicht bloß formaler Natur sind. Anbieter müssen aktiv sicherstellen, dass gesperrte Spieler keinen Zugang zu Wettangeboten erhalten. Unterbleibt diese Kontrolle, kann dies zu erheblichen finanziellen Rückforderungsansprüchen führen.

Das Urteil reiht sich damit in eine wachsende Zahl von Entscheidungen ein, die die Haftung von Glücksspielanbietern bei Verstößen gegen Spielerschutzvorgaben konkretisieren. In diesem Zusammenhang verweist die Rechtsprechung zunehmend auf Rückforderungsansprüche bei Glücksspielverlusten, wie sie auch in diesem Zusammenhang erläutert werden: neues OLG-Urteil zu Rückforderungen bei illegalen Online-Casinos.

Bedeutung für den regulierten Wettmarkt

Für den regulierten Sportwettenmarkt bedeutet die Entscheidung zusätzlichen Druck, die technischen und organisatorischen Kontrollen konsequent umzusetzen. Für Spieler wiederum zeigt das Urteil, dass eine im Sperrsystem eingetragene Selbstsperre rechtlich durchsetzbar ist und nicht folgenlos ignoriert werden darf.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 2025 dürfte daher über den Einzelfall hinaus Wirkung entfalten und die Bedeutung des OASIS-Systems weiter stärken.

Timm Schaffner

Seit mehr als zehn Jahren arbeitet Timm Schaffner als freier Redakteur für diverse Online-Magazine und gilt als anerkannter Experte für iGaming. Zu seinen besonderen Fachgebieten zählen das deutsche Glücksspielrecht sowie internationale Entwicklungen...