Wenn Sie über Affiliate-Links in unseren Inhalten einzahlen, erhalten wir möglicherweise eine Provision, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Bei CasinoBeats stellen wir sicher, dass alle Empfehlungen sorgfältig geprüft werden, um Genauigkeit und Qualität zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie in unseren redaktionellen Richtlinien.
Die Glücksspielaufsicht in Nordrhein-Westfalen erhält juristischen Rückenwind für strengere Vorgaben im Spielhallenbetrieb. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass Behörden festlegen dürfen, dass jeder Spieler nur an einem Automaten zur selben Zeit spielen darf. Die Entscheidung gilt als präventive Maßnahme und kann auch Betreiber betreffen, die bislang nicht beanstandet wurden.
Auffälligkeiten bei Kontrollen führen zu neuen Auflagen
Bei wiederholten Kontrollen stellten die Behörden fest, dass Spieler nach der Anmeldung mit ihrer ID-Karte nicht immer ordnungsgemäß ausloggten. Dadurch blieb der Zugang für nachfolgende Besucher offen, die dieselbe Sitzung weiterführen konnten. Diese Beobachtungen führten zu der Einschätzung, dass Mehrfachbespielungen möglich sind, was als Risiko für den Spielerschutz gewertet wurde. Die zuständige Behörde verpflichtete daraufhin Betreiber, dafür zu sorgen, dass jede Person nur ein Gerät nutzt. Die Verantwortung liegt damit bei der jeweiligen Aufsichtsperson vor Ort, die den Betrieb aktiv überwachen muss.
Gericht bestätigt präventiven Ansatz der Behörden
Der Betreiber, der sich gegen diese Auflage wehrte, argumentierte mit dem Fehlen konkreter Verstöße in seiner Spielhalle. Das Gericht sah darin jedoch keinen Grund, die Maßnahme aufzuheben. Entscheidend sei, dass sich die Auflage auf strukturelle Risiken stütze, die bei Kontrollen allgemein festgestellt wurden. Das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag in NRW erlaubt es, Nebenbestimmungen festzulegen, wenn sie dem Schutz der Spieler dienen. Daher müsse eine Behörde nicht erst einen eindeutigen Missbrauch dokumentieren, bevor sie eingreift.
Spielerschutz als maßgebliche Zielsetzung
Der zentrale Gedanke hinter der Entscheidung ist die präventive Gestaltung des Spielerschutzes. Das Gericht betonte, dass die Beschränkung auf einen Automaten pro Person hohen Verlusten in kurzer Zeit vorbeugen kann. Nach der rechtlichen Bewertung reicht die technische Ausstattung moderner Geldspielgeräte nicht aus, um alle Risiken auszuschließen. Die Vorschriften der Spielverordnung stellen lediglich Mindeststandards dar, die eine ergänzende Regelung durch die Länder nicht verhindern. Damit wird der Weg für zusätzliche betriebliche Anforderungen geöffnet, die den Spielverlauf transparenter und kontrollierbarer machen sollen.
Sanktionen dienen der Durchsetzung der Auflagen
Neben der Zulässigkeit der Regel befasste sich das Gericht mit den vorgesehenen Sanktionen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Die Richter sahen darin ein angemessenes Mittel, um die Einhaltung der Vorgaben zu sichern. Die wirtschaftlichen Dimensionen der Branche würden deutliche Sanktionen erforderlich machen, damit die Auflagen nicht an Wirkung verlieren. Durch die klare Festlegung des Rahmens wird den Betreibern zudem verdeutlicht, dass ein Verstoß weitreichende Folgen haben kann.
Auswirkungen für Betreiber in NRW
Die Entscheidung wird voraussichtlich Einfluss auf die Praxis weiterer Kommunen haben. Die Bestätigung durch das Gericht schafft Sicherheit für Behörden, vergleichbare Auflagen auch in anderen Fällen durchzusetzen. Für Betreiber bedeutet dies die Notwendigkeit, den eigenen Betriebsablauf zu überprüfen und klare Prozesse für das Ein- und Ausloggen der Spieler zu etablieren. Einige Hallen könnten zusätzliches Personal benötigen, um den Überblick über die genutzten Geräte zu behalten. Die Entscheidung zeigt, dass der präventive Ansatz im Glücksspielrecht zunehmend Gewicht erhält und strengere Vorgaben künftig häufiger zum Einsatz kommen könnten.










