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Im Verfahren C-530/24 geht es um eine zentrale Frage des europäischen Glücksspielrechts. Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob frühere deutsche Regelungen zu Online-Sportwetten mit dem Unionsrecht vereinbar waren. Konkret steht im Raum, ob Spieler aus der Vergangenheit zivilrechtliche Ansprüche gegen Anbieter geltend machen können und wie nationale Beschränkungen im Lichte der europäischen Dienstleistungsfreiheit zu bewerten sind. Das Verfahren wurde vom Bundesgerichtshof angestoßen und richtet sich gegen den Sportwettenanbieter Tipico. Nun ist ein neuer Termin für einen entscheidenden Verfahrensschritt bekannt.
Der Europäische Gerichtshof hat die Schlussanträge neu terminiert. Damit erhält das seit längerer Zeit laufende Verfahren eine klarere zeitliche Struktur, auch wenn eine endgültige Entscheidung weiterhin aussteht.
Neuer Zeitplan in Luxemburg
Nach der aktuellen Planung sollen die Schlussanträge am 5. Februar 2026 um 9:30 Uhr vorgetragen werden. Zuständig ist Generalanwalt Emiliou, der seine rechtliche Einschätzung zu den aufgeworfenen Fragen abgeben wird. Mit diesem Schritt nähert sich das Verfahren einer Phase, die in vielen Fällen bereits Hinweise auf die spätere Entscheidung liefert.
Schlussanträge sind rechtlich nicht bindend, haben jedoch in der Praxis ein erhebliches Gewicht. Nationale Gerichte und Verfahrensbeteiligte verfolgen sie genau, da sie häufig erkennen lassen, wie der Gerichtshof die unionsrechtlichen Fragen einordnet.
Vorlage durch den Bundesgerichtshof
Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs. Der BGH sieht in mehreren anhängigen Verfahren offenen Klärungsbedarf, insbesondere bei der Frage, ob die damalige Ausgestaltung des deutschen Sportwettenmarktes mit dem europäischen Recht vereinbar war.
Im Zentrum steht dabei die Tipico Co. Ltd. Die Vorlage betrifft zwar einen konkreten Rechtsstreit, ist jedoch von grundsätzlicher Bedeutung. Viele weitere Verfahren in Deutschland weisen eine vergleichbare Konstellation auf und hängen von der Auslegung des Unionsrechts ab.
Auswirkungen auf ruhende Verfahren
Die Entscheidung aus Luxemburg wird von zahlreichen Gerichten erwartet. In Deutschland sind derzeit viele Zivilklagen gegen Sportwettenanbieter ausgesetzt. Richter haben die Verfahren gestoppt, um zunächst die Antwort des EuGH abzuwarten. Dabei geht es häufig um Rückforderungsansprüche aus Zeiten, in denen Anbieter zwar am Markt tätig waren, die rechtliche Lage aber umstritten blieb.
Mit der Terminierung der Schlussanträge rückt zumindest eine erste Orientierung näher. Sollte der Generalanwalt eine klare Linie erkennen lassen, könnte dies bereits Einfluss auf die weitere Behandlung der ausgesetzten Verfahren haben. Zwar ist erst das Urteil verbindlich, doch die Erfahrung zeigt, dass Schlussanträge häufig in die Argumentation der nationalen Gerichte einfließen.
Urteil weiterhin offen
Ein konkreter Termin für die Urteilsverkündung wurde bislang nicht genannt. Zwischen Schlussanträgen und Urteil liegen erfahrungsgemäß mehrere Monate. In dieser Zeit bleibt für Kläger, Anbieter und Gerichte eine gewisse Unsicherheit bestehen.
Der 5. Februar 2026 markiert dennoch einen wichtigen Meilenstein. Er zeigt, dass das Verfahren weiter voranschreitet und eine Klärung der zentralen unionsrechtlichen Fragen absehbar ist. Für den deutschen Sportwettenmarkt und die rechtliche Aufarbeitung früherer Marktphasen bleibt der Ausgang des Verfahrens von erheblicher Bedeutung.









