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Der Europäische Gerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil die rechtliche Einordnung von Schadensersatzklagen im Online-Glücksspiel präzisiert. Künftig ist bei solchen Verfahren maßgeblich, welches Recht am Wohnsitz des Spielers gilt. Damit stellt der EuGH klar, dass Anbieter sich nicht allein auf die Regelungen ihres Lizenzstaates berufen können, wenn sie Glücksspiele in anderen EU-Ländern anbieten.
Streit um Online-Glücksspiel ohne nationale Lizenz
Ausgangspunkt der Entscheidung war ein Verfahren aus Österreich. Ein dort lebender Spieler hatte an Online-Glücksspielen eines Anbieters teilgenommen, der zwar in einem anderen EU-Mitgliedstaat lizenziert war, jedoch über keine Erlaubnis für den österreichischen Markt verfügte. Der Spieler vertrat die Auffassung, dass die abgeschlossenen Glücksspielverträge aufgrund des fehlenden nationalen Erlaubnistatbestands unwirksam seien.
Bemerkenswert war, dass sich die Klage nicht gegen das Unternehmen selbst richtete, sondern gegen dessen Geschäftsführer. Nach österreichischem Recht kann unter bestimmten Voraussetzungen eine persönliche Haftung in Betracht kommen, wenn gesetzliche Vorgaben missachtet werden. Genau darauf stützte der Kläger seine Forderung nach Schadensersatz.
Welche Rechtsordnung ist anzuwenden?
Zentral für den EuGH war die Frage, welches nationale Recht auf eine solche Schadensersatzklage anzuwenden ist. Grundlage der Prüfung war die sogenannte Rom-II-Verordnung, die innerhalb der Europäischen Union das anwendbare Recht für außervertragliche Schuldverhältnisse festlegt. Diese Verordnung sieht vor, dass grundsätzlich das Recht des Staates gilt, in dem der Schaden eingetreten ist.
Der beklagte Geschäftsführer argumentierte, dass das Recht des Sitzstaates des Unternehmens anzuwenden sei. Dort ist eine persönliche Haftung von Geschäftsführern in vergleichbaren Fällen nicht vorgesehen. Das angerufene Gericht legte die Frage schließlich dem EuGH zur Klärung vor.
Schaden tritt am Wohnsitz des Spielers ein
Der Europäische Gerichtshof stellte klar, dass der wirtschaftliche Schaden eines Spielers dort entsteht, wo dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerade beim Online-Glücksspiel lasse sich der Ort der Handlung kaum räumlich festmachen, da das Spiel digital erfolge und nicht an einen festen Standort gebunden sei.
Entscheidend sei daher, wo sich die finanziellen Auswirkungen für den Spieler realisieren. Verluste aus Online-Glücksspielen träfen den Spieler an seinem Wohnsitz. Folglich sei das dort geltende Recht anzuwenden. Im konkreten Fall bedeutete dies, dass österreichisches Recht maßgeblich ist.
Der EuGH wies zugleich darauf hin, dass nur in Ausnahmefällen von dieser Regel abgewichen werden könne, etwa wenn eine besonders enge Verbindung zu einem anderen Staat bestehe. Eine solche Konstellation sah das Gericht hier jedoch nicht.
Folgen für Anbieter und Verantwortliche
Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für grenzüberschreitend tätige Glücksspielanbieter. Wer Online-Glücksspiele in Ländern anbietet, in denen keine nationale Lizenz vorliegt, muss damit rechnen, nach dem jeweiligen Landesrecht in Anspruch genommen zu werden. Das gilt nicht nur für Unternehmen, sondern unter Umständen auch für Personen in leitender Funktion.
Für Geschäftsführer und andere Verantwortliche erhöht sich damit das rechtliche Risiko. Nationale Haftungsregelungen können greifen, selbst wenn der Anbieter in einem anderen EU-Staat ordnungsgemäß lizenziert ist. Die Frage der Marktöffnung bleibt damit klar an nationale Vorgaben gebunden.
Stärkung nationaler Glücksspielregelungen
Aus Sicht der Spieler bringt das Urteil zusätzliche Rechtssicherheit. Wer Verluste aus Online-Glücksspielen geltend machen will, kann sich auf die Rechtslage im eigenen Wohnsitzstaat berufen. Das vereinfacht den Zugang zu Gerichten und verhindert, dass Anbieter allein aufgrund ihres Sitzstaats Schutz vor Schadensersatzansprüchen erlangen.
Gleichzeitig unterstreicht der EuGH die Bedeutung nationaler Glücksspielgesetze innerhalb der Europäischen Union. Trotz Binnenmarkt und Dienstleistungsfreiheit behalten die Mitgliedstaaten ihre Kompetenz, den Glücksspielmarkt zu regulieren und Verstöße zu sanktionieren.
Das Urteil dürfte daher über den konkreten Fall hinaus Wirkung entfalten. Es setzt einen klaren Rahmen für künftige Schadensersatzansprüche im Online-Glücksspiel und bestätigt, dass nationale Regeln auch im digitalen Raum eine zentrale Rolle spielen.









