
Wenn Sie über Affiliate-Links in unseren Inhalten einzahlen, erhalten wir möglicherweise eine Provision, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Bei CasinoBeats stellen wir sicher, dass alle Empfehlungen sorgfältig geprüft werden, um Genauigkeit und Qualität zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie in unseren redaktionellen Richtlinien.
Zwei frühere Spitzenmanager des britischen Glücksspielkonzerns Entain sind mit einer Zivilklage gegen die UK Gambling Commission vor dem High Court in London gescheitert. Kenny Alexander, ehemaliger CEO des Konzerns, und der frühere Chairman Lee Feldman hatten der Aufsichtsbehörde vorgeworfen, private Informationen unrechtmäßig verwendet zu haben. Das Gericht wies die Klage vollständig ab und verpflichtete die Kläger zur Übernahme der Verfahrenskosten.
Der Rechtsstreit ist Teil eines größeren juristischen Komplexes, der sich seit Jahren um frühere Geschäftspraktiken von Entain dreht und inzwischen auch strafrechtliche Dimensionen angenommen hat.
Streitpunkt war eine Lizenzprüfung
Kern der Auseinandersetzung war das Vorgehen der Gambling Commission im Zusammenhang mit einer geplanten Übernahme beim Glücksspielanbieter 888, der heute unter dem Namen Evoke firmiert. Alexander und Feldman wollten über ein Investorenkonsortium maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen gewinnen. Im Rahmen der regulatorischen Prüfung informierte die Glücksspielaufsicht das Management von 888 über mögliche Risiken, die sich aus früheren Tätigkeiten der beiden Manager ergeben könnten.
Dabei ging es insbesondere um steuerliche Ermittlungen der britischen Finanzbehörde HMRC, die bereits seit Jahren im Raum standen. Die Gambling Commission stellte Fragen dazu, ob Alexander und Feldman in diesem Zusammenhang als Verdächtige geführt oder befragt wurden. Kurz darauf scheiterten die Übernahmegespräche.
Gericht sieht keine Verletzung der Privatsphäre
Alexander und Feldman argumentierten vor Gericht, die Weitergabe entsprechender Informationen habe ihre Privatsphäre verletzt und ihre geschäftlichen Pläne zunichtegemacht. Das High Court folgte dieser Darstellung jedoch nicht. Nach Auffassung der Richterin handelte die Gambling Commission im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags, die Integrität lizenzierter Glücksspielunternehmen zu schützen.
Die Behörde habe ein berechtigtes Interesse gehabt, potenzielle Risiken offen anzusprechen, wenn diese für eine Lizenzentscheidung relevant gewesen sein könnten. Ein rechtswidriger Umgang mit privaten Informationen sei nicht erkennbar. Teile der Urteilsbegründung unterliegen zwar weiterhin einer vorübergehenden Berichterstattungsbeschränkung, am Ergebnis änderte dies jedoch nichts. Die Klage wurde abgewiesen.
Enge Verbindung zu laufenden Ermittlungen
Der Zivilprozess steht in direktem Zusammenhang mit umfangreichen strafrechtlichen Untersuchungen gegen frühere Führungskräfte von Entain. Alexander und Feldman gehören zu einer Gruppe von elf Angeklagten, denen Bestechung und wirtschaftskriminelle Verstöße vorgeworfen werden. Im Zentrum stehen Geschäftsvorgänge in der Türkei zwischen 2011 und 2018.
Entain selbst hatte diesen Komplex bereits Ende 2023 teilweise abgeschlossen. Der Konzern einigte sich mit den britischen Behörden auf eine Vergleichszahlung in Höhe von 615 Millionen Pfund im Rahmen einer ausgesetzten Strafverfolgungsvereinbarung. Diese Einigung bezog sich jedoch ausschließlich auf das Unternehmen. Die individuellen Verfahren gegen frühere Manager laufen unabhängig davon weiter und sollen erst in den kommenden Jahren verhandelt werden.
Signalwirkung für Aufsicht und Markt
Mit der Entscheidung stärkt das High Court die Position der Gambling Commission deutlich. Das Urteil macht klar, dass die Behörde im Rahmen von Lizenzprüfungen auch sensible Informationen berücksichtigen darf, sofern dies zur Erfüllung ihrer regulatorischen Aufgaben erforderlich ist.
Für den britischen Glücksspielmarkt bedeutet der Fall eine weitere Verschärfung des regulatorischen Umfelds. Frühere Tätigkeiten von Führungskräften, laufende Ermittlungen und Compliance-Fragen können direkte Auswirkungen auf strategische Vorhaben haben. Der gescheiterte Zivilprozess zeigt zudem, dass der gerichtliche Spielraum für Klagen gegen regulatorische Entscheidungen begrenzt ist, solange die Aufsicht innerhalb ihres Mandats handelt.









