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Das Gaming-Portal Gameshub berichtet über eine mögliche Neubewertung der Influencer-Werbung für Online-Casinos in Deutschland. Mehrere gerichtliche Entscheidungen stellen demnach das bislang geltende pauschale Verbot infrage, das von der Glücksspielaufsicht über Jahre hinweg durchgesetzt wurde. Die rechtliche Lage erscheint dadurch offener als noch zu Beginn der Regulierung, auch wenn von einer Rückkehr der bekannten Casino-Influencer bislang keine Rede ist.
Strenge Regeln seit Einführung des Glücksspielstaatsvertrags
Seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2021 gelten für Werbung im Online-Glücksspielmarkt strenge Vorgaben. Besonders Influencer gerieten früh ins Visier der Aufsichtsbehörden. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder untersagte diese Werbeform pauschal, da sie als besonders wirkungsvoll auf junge und gefährdete Zielgruppen eingestuft wurde. In der Folge verschwand Casino-Werbung weitgehend aus sozialen Netzwerken und Streaming-Plattformen.
Die Begründung der Behörde stützte sich auf den Spielerschutz und die begrenzten Werbezeiten für Glücksspielangebote. Influencer-Werbung galt als kaum kontrollierbar und damit nicht mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar.
Erste Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Totalverbots
Laut Gameshub wurde diese strikte Linie erstmals 2022 juristisch infrage gestellt. Das Verwaltungsgericht Hamburg kam zu dem Schluss, dass der Glücksspielstaatsvertrag Werbung grundsätzlich erlaube. Ein generelles Verbot für Influencer sei daher unverhältnismäßig. Gleichzeitig machte das Gericht deutlich, dass Werbung nur dann zulässig sei, wenn sie vollständig vom Lizenzinhaber gesteuert werde und keine eigenständige Gestaltung durch Influencer erfolge.
In den folgenden Monaten bestätigten weitere Gerichte zunächst die Position der Aufsicht. Dabei spielten insbesondere die zeitlichen Beschränkungen für Glücksspielwerbung eine Rolle, die Influencer-Angebote scheinbar ausschloss.
Gerichtliche Neubewertung der Werbezeiten
Diese Argumentation geriet laut Gameshub später ins Wanken. Gerichte kamen zu dem Ergebnis, dass Werbezeitfenster technisch auch bei digitalen Plattformen eingehalten werden können. Damit entfiel ein zentrales Argument für das pauschale Influencer-Verbot.
In einer weiteren Entscheidung wurde zudem klargestellt, dass Werbung nicht ausschließlich über eigene Kanäle der Anbieter erfolgen müsse. Auch externe Influencer-Kanäle könnten zulässig sein, sofern die Inhalte gescriptet sind und die gesetzlichen Vorgaben strikt einhalten.
Fehlende Leitlinien sorgen für Unsicherheit
Trotz der gerichtlichen Entscheidungen bleibt die Lage unübersichtlich. Gameshub verweist darauf, dass bislang verbindliche Vorgaben der Glücksspielaufsicht fehlen, wie gescriptete Influencer-Werbung konkret umzusetzen ist. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder GGL verzichtet derzeit auf eine konsequente Durchsetzung des früheren Verbots, hat aber auch keine neuen Richtlinien veröffentlicht.
Hinzu kommt, dass nicht alle Marktteilnehmer unter denselben Voraussetzungen agieren. Unterschiedliche Lizenzmodelle könnten in Zukunft zu weiteren juristischen Auseinandersetzungen führen, insbesondere wenn Anbieter sich benachteiligt fühlen.
Warum Influencer trotzdem nicht zurückkehren dürften
Trotz der rechtlichen Lockerung erwartet Gameshub kein Comeback der großen Casino-Influencer. Die Vorgaben für zulässige Werbung sind eng gefasst. Inhalte müssen vorab festgelegt sein, kreative Freiheit entfällt weitgehend. Gleichzeitig drohen bei Verstößen hohe Bußgelder, die das wirtschaftliche Risiko deutlich erhöhen.
Influencer würden damit eher zu klassischen Testimonials als zu eigenständigen Werbeträgern. Für viele bekannte Namen aus der Vergangenheit dürfte dieses Modell wenig attraktiv sein. Nach Einschätzung von Gameshub bleibt das Influencer-Verbot damit zwar juristisch geschwächt, in der Praxis aber weiterhin wirksam.









