Die CDU in Mecklenburg-Vorpommern fordert mehr Geld für Spielsuchtprävention
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Die CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern hat mit ihrem aktuellen Vorstoß zur Spielsuchtprävention eine Debatte neu entfacht, die in vielen Bundesländern längst weiter fortgeschritten ist. Konkret fordert die Fraktion, künftig mindestens ein Prozent der staatlichen Lottoeinnahmen verbindlich für Prävention, Beratung und Hilfsangebote bei Glücksspielsucht einzusetzen. In Mecklenburg-Vorpommern würde dies Mehreinnahmen von rund 185.000 Euro pro Jahr bedeuten.

Was auf den ersten Blick nach einem überschaubaren Betrag klingt, berührt eine grundsätzliche Frage staatlicher Glücksspielpolitik: Wie konsequent wird der Spielerschutz tatsächlich finanziert und strukturell abgesichert? Der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass es weniger um Einzelbeträge als um Verlässlichkeit, Zweckbindung und langfristige Strukturen geht.

Glücksspielerträge und Spielerschutz gehören zusammen

Der Glücksspielstaatsvertrag definiert den Schutz der Spielerinnen und Spieler ausdrücklich als zentrales Ziel der Regulierung. Prävention, Aufklärung und Behandlung sind keine freiwilligen Zusatzleistungen, sondern Teil des staatlichen Auftrags. Die praktische Umsetzung liegt jedoch bei den Ländern – mit entsprechend unterschiedlichen Ergebnissen.

Während einige Bundesländer seit Jahren feste Fachstellen und Beratungsnetze unterhalten, erfolgt die Finanzierung andernorts projektbezogen oder abhängig von jährlichen Haushaltsentscheidungen. Genau an diesem Punkt setzt die aktuelle Diskussion in Mecklenburg-Vorpommern an.

Bayern als Referenzmodell für stabile Prävention

Bayern gilt seit Jahren als Beispiel für eine frühzeitig aufgebaute und dauerhaft abgesicherte Struktur. Mit der Landesstelle Glücksspielsucht existiert dort eine zentrale Fachinstanz, die landesweit Beratungsangebote koordiniert, Qualitätsstandards setzt und Fortbildungen organisiert.

Entscheidend ist dabei die institutionelle Finanzierung. Die Mittel sind nicht jährlich neu Gegenstand politischer Debatten, sondern langfristig eingeplant. Das schafft Planungssicherheit für Träger, Fachpersonal und Kooperationspartner und ermöglicht kontinuierliche Weiterentwicklung statt reiner Projektarbeit.

Hessen und Nordrhein-Westfalen setzen auf Netzwerke

Auch Hessen verfolgt einen strukturierten Ansatz. Ein landesweit koordiniertes Netzwerk spezialisierter Beratungsstellen arbeitet nach einheitlichen fachlichen Standards. Das Land stellt hierfür seit Jahren zusätzliche Mittel bereit, um das System stabil zu halten und weiter auszubauen.

Nordrhein-Westfalen integriert Glücksspielprävention stärker in bestehende Suchthilfestrukturen. Präventionsarbeit richtet sich dort gezielt an unterschiedliche Zielgruppen, etwa junge Erwachsene oder Auszubildende, und wird als Querschnittsaufgabe verstanden. Glücksspiel wird nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenhang mit anderen Suchtformen.

Mischmodelle mit kommunaler Beteiligung

In Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein finden sich Mischmodelle. Das Land übernimmt Koordination und fachliche Steuerung, während Kommunen einen Teil der Finanzierung tragen. Diese Modelle ermöglichen regionale Anpassungen, führen jedoch zu Unterschieden in Angebotsdichte und Erreichbarkeit – abhängig von der jeweiligen Haushaltslage.

Gerade hier zeigt sich ein zentrales Problem fehlender Zweckbindung: Wo Glücksspielerträge nicht klar dem Spielerschutz zugewiesen sind, bleibt Prävention anfällig für Sparrunden und politische Schwerpunktverschiebungen.

Mecklenburg-Vorpommern: Symbolischer Schritt oder nachhaltiger Wandel?

Vor diesem Hintergrund wirkt der CDU-Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern ambivalent. Einerseits ist der vorgeschlagene Betrag im Vergleich zu anderen Ländern eher gering. Andererseits stellt der Vorstoß erstmals einen expliziten Zusammenhang zwischen staatlichen Lottoeinnahmen und Spielerschutz her.

Diese Symbolik ist nicht zu unterschätzen. Sie macht deutlich, dass Glücksspielerträge nicht losgelöst von den sozialen Folgekosten betrachtet werden können. Der aktuelle Suchthilfebericht weist zudem auf einen steigenden Beratungsbedarf hin – nicht nur bei Alkohol, sondern auch bei Glücksspiel.

Spielerschutz als Glaubwürdigkeitsfrage

Die bundesweite Betrachtung zeigt ein klares Muster: Länder mit langfristig abgesicherten Strukturen profitieren heute von stabilen Beratungsnetzen, qualifiziertem Personal und besserer Erreichbarkeit der Angebote. Dort, wo Prävention hingegen von jährlichen Haushaltsentscheidungen abhängt, bleibt sie strukturell fragil.

Vor diesem Hintergrund gewinnt auch der Aspekt des illegalen Marktes an Bedeutung. Studien zeigen, dass mangelnde Prävention und fehlende Aufklärung besonders junge Menschen gefährden.

Ob der CDU-Vorstoß in Mecklenburg-Vorpommern zu einem nachhaltigen Finanzierungsmodell führt, bleibt offen. Die Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen jedoch: Die Instrumente, Strukturen und Vorbilder existieren längst. Entscheidend ist der politische Wille, sie konsequent umzusetzen.

Timm Schaffner

Seit mehr als zehn Jahren arbeitet Timm Schaffner als freier Redakteur für diverse Online-Magazine und gilt als anerkannter Experte für iGaming. Zu seinen besonderen Fachgebieten zählen das deutsche Glücksspielrecht sowie internationale Entwicklungen...