Das Urteil beendet einen jahrelangen Rechtsstreit
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Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat in einer viel beachteten Entscheidung die rechtliche Einordnung von Lootboxen in Videospielen geklärt. Nach Auffassung des Höchstgerichts handelt es sich dabei nicht um Glücksspiel im Sinne der geltenden gesetzlichen Regelungen. Mit dem Urteil wies der OGH eine Revision gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien zurück. Damit ist das Verfahren abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig.

Dem Verfahren lag die Klage eines Spielers zugrunde, der über Jahre hinweg erhebliche Summen für Lootboxen ausgegeben hatte. Insgesamt forderte er die Rückzahlung von rund 20.000 Euro. Seine Argumentation stützte sich auf die Annahme, dass es sich bei den digitalen Überraschungspaketen um unerlaubtes Glücksspiel handle. Aus diesem Grund, so der Kläger, seien die zugrunde liegenden Verträge nichtig und die Ausgaben zu erstatten.

Maßstäbe des Glücksspielrechts im Fokus

Der Oberste Gerichtshof folgte dieser Sichtweise nicht. In seiner Begründung stellte das Gericht klar, dass Lootboxen nicht losgelöst vom jeweiligen Videospiel betrachtet werden können. Maßgeblich sei vielmehr der Gesamtzusammenhang des Spiels und die Frage, ob die gesetzlichen Kriterien für Glücksspiel erfüllt seien.

Nach österreichischem Recht liegt Glücksspiel dann vor, wenn der Ausgang eines Spiels überwiegend oder ausschließlich vom Zufall abhängt und zugleich ein vermögenswerter Gewinn in Aussicht gestellt wird. Zwar enthalte das Öffnen von Lootboxen unstreitig ein Zufallselement, dieses allein reiche jedoch nicht aus. Entscheidend sei, dass der weitere Spielverlauf und der Erfolg im Spiel nicht allein vom Zufall bestimmt würden.

Rolle von Geschick und Spielerfahrung

Nach Ansicht des Gerichts spielen Faktoren wie Geschick, strategische Entscheidungen und Spielerfahrung eine zentrale Rolle. Diese Elemente prägen den Spielverlauf deutlich stärker als der zufällige Inhalt einzelner Lootboxen. Hinzu kommt, dass die erworbenen digitalen Gegenstände ausschließlich innerhalb des jeweiligen Spiels genutzt werden können.

Eine wirtschaftliche Verwertung außerhalb des Spiels, etwa durch einen Verkauf gegen echtes Geld, sei nicht vorgesehen. Damit fehle ein wesentliches Merkmal klassischer Glücksspiele, nämlich die Aussicht auf einen realen finanziellen Gewinn. Aus Sicht des OGH handelt es sich bei Lootboxen daher um ein spielinternes Element, nicht um ein eigenständiges Glücksspielangebot.

Ausgangspunkt EA Sports FC

Konkret befasste sich das Verfahren mit dem Ultimate-Team-Modus der Fußballspielreihe EA Sports FC. In diesem Modus können Spieler Kartenpakete erwerben, deren Inhalt zufällig zusammengestellt ist. Die enthaltenen Spielerkarten beeinflussen zwar die Zusammenstellung des eigenen Teams, garantieren jedoch keinen sportlichen Erfolg.

Das Gericht stellte fest, dass der Zufallsaspekt lediglich einen Teil des Spielkonzepts darstellt. Taktik, Reaktionsfähigkeit und langfristige Spielstrategie seien für den Erfolg mindestens ebenso entscheidend. Damit unterscheide sich dieses Modell grundlegend von Glücksspielen, bei denen der Zufall den Spielausgang dominiert.

Rechtssicherheit nach jahrelanger Unsicherheit

Mit dem Urteil endet eine Phase rechtlicher Unsicherheit. In der Vergangenheit hatten untere Instanzen Lootboxen teilweise als Glücksspiel eingestuft. Diese Entscheidungen sorgten in der Games-Branche für erhebliche Verunsicherung, insbesondere mit Blick auf mögliche Rückforderungsansprüche und regulatorische Folgen.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs schafft nun klare Verhältnisse. Rückzahlungen für bereits getätigte Ausgaben sind nicht geschuldet. Auch bestehende Angebote gelten nach aktueller Rechtslage als zulässig.

Politische Diskussion bleibt offen

Unabhängig von der gerichtlichen Klärung bleibt die politische Debatte bestehen. In Österreich wird weiterhin darüber diskutiert, ob und in welcher Form Lootboxen reguliert werden sollen. Dabei stehen vor allem der Schutz von Minderjährigen und die Transparenz von Wahrscheinlichkeiten im Mittelpunkt.

Der Bundesrat hatte bereits angeregt, eine stärkere Regulierung auf nationaler und europäischer Ebene zu prüfen. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs setzt hierfür zwar einen rechtlichen Rahmen, schließt gesetzgeberische Maßnahmen jedoch nicht aus. Für die Games-Branche bedeutet die Entscheidung vorerst Rechtssicherheit, während die politische Auseinandersetzung um mögliche Regulierungen weitergeht.

Timm Schaffner

Seit mehr als zehn Jahren arbeitet Timm Schaffner als freier Redakteur für diverse Online-Magazine und gilt als anerkannter Experte für iGaming. Zu seinen besonderen Fachgebieten zählen das deutsche Glücksspielrecht sowie internationale Entwicklungen...