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Ein Wettanbieter muss einem spielsüchtigen Mann über 5.500 Euro Wettverluste zurückzahlen. Der Grund: Die Firma hat ihn nicht auf eine bestehende OASIS-Sperre überprüft, bevor er an einem Automaten in einem Kiosk zocken konnte. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte jetzt das erstinstanzliche Urteil.
Kontrolle versagt – Geld zurück
Der Kläger hatte sich vor den streitigen Wetten unbefristet im bundesweiten Spielersperrsystem OASIS sperren lassen. Er befindet sich in Therapie wegen Spielsucht. Trotzdem konnte er an einem Wettautomaten in einem Kiosk der Sportwetten-Anbieterin weiterspielen – ohne dass jemand seine Personalien und die Sperre im System gecheckt hätte. Genau das ist aber Pflicht.
Das Landgericht Frankfurt gab ihm bereits in erster Instanz Recht, die Berufung der Wettfirma blieb erfolglos. Die Richter am OLG stellten klar: Wer gegen die Schutzvorschriften des zentralen Sperrsystems verstößt, haftet. Ziel der Regelung im Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist es, Spielsüchtige konsequent vom Zocken abzuhalten und damit zu verhindern, dass sie ihr Vermögen durch unkontrolliertes Spielen vernichten.
OASIS soll Spieler schützen
Das Spielersperrsystem OASIS steht für „Onlineabfrage Spielerstatus“ und wird beim Regierungspräsidium Darmstadt geführt. Seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind alle legalen Anbieter – egal ob Spielhalle, Online-Casino oder Wettbüro – verpflichtet, vor jeder Teilnahme zu prüfen, ob ein Spieler gesperrt ist. Die Sperre gilt bundesweit und spielformübergreifend.
Wer sich sperren lässt, kann bei lizenzierten Anbietern nicht mehr spielen. Die Mindestdauer beträgt drei Monate, möglich ist aber auch eine unbefristete Sperre. Neben der Selbstsperre können auch Angehörige eine Fremdsperre beantragen, wenn sie problematisches Spielverhalten beobachten.









