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Die Spielerklage-Welle gegen Sportwettenanbieter steht vor einem weiteren juristischen Schachzug – und der könnte das gesamte Verfahren noch um Jahre verlängern. Mitte Februar 2026 zeichnet sich ab: Die erhofften Schlussanträge im Verfahren C-530/24 (BGH vs. Tipico) vor dem Europäischen Gerichtshof lassen erneut auf sich warten. Und das Landgericht Erfurt hat mit einer zusätzlichen Vorlage die Lage weiter verkompliziert.

Schlussanträge schon wieder verschoben

Eigentlich sollten die Schlussanträge des Generalanwalts bereits am 11. Dezember 2025 veröffentlicht werden – das klappte nicht. Nun ist der neue Termin der 19. März 2026. Für die Community der Spielerkläger, die auf eine schnelle Klärung ihrer Rückforderungsansprüche gegen Sportwettenanbieter gehofft hatte, ist das ein herber Rückschlag. Warum genau verschoben wurde, ist nicht offiziell bestätigt. Spekulationen zufolge soll ein nachträglich eingereichter Schriftsatz der Beklagten eine Rolle gespielt haben – aber bei einer zweiten Verschiebung in Folge liegt der Verdacht nahe, dass inhaltliche Gründe dahinterstecken.

Das BGH-Verfahren dreht sich im Kern um die Frage, ob Sportwetten, die im Zeitraum 2012 bis 2019 ohne gültige Konzession angeboten wurden, zivilrechtlich nichtig sind – und ob Spieler damit Anspruch auf Rückerstattung ihrer Verluste haben. Der BGH hatte die Sache dem EuGH vorgelegt, weil das deutsche Konzessionsverfahren damals als unionsrechtswidrig eingestuft worden war.

LG Erfurt legt nach – und öffnet eine ganz neue Front

Was die Sache nun grundlegend verändert: Das Landgericht Erfurt hat im Dezember 2025 mit einem eigenen Vorlagebeschluss (C-778/25) neun Fragen an den EuGH gerichtet, die das BGH-Verfahren in neuem Licht erscheinen lassen. Rechtsanwalt Dr. Ronald Reichert von der Sozietät Redeker Sellner Dahs, der den Artikel für ISA-Guide verfasst hat, sieht darin einen möglichen Game Changer.

Die Erfurter Vorlage greift bewusst die Lücken der BGH-Vorlage auf: So thematisiert sie etwa, dass im gesamten Konzessionszeitraum von 2012 bis 2019 kein einziger Veranstalter eine Konzession erhalten konnte – weil das Verfahren selbst unionsrechtswidrig war. Außerdem wird die Beschränkung auf nur 20 Konzessionsnehmer angegriffen, die nie ausreichend begründet wurde. Weitere Fragen betreffen möglichen Rechtsmissbrauch beim Verbrauchergerichtsstand sowie den fehlenden effektiven Rechtsschutz für Veranstalter, deren Klageverfahren schlicht länger dauerten als der Konzessionszeitraum selbst.

Jas Jasarevic

Jas ist ein ausgewiesener Experte im Bereich Casino und iGaming. Mit tiefem Verständnis für Spiele, Strategien und Bonusangebote analysiert er Trends und teilt seine Erfahrungen in klaren, praxisnahen Beiträgen. Seine Leidenschaft für...