Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil in einem Verfahren gegen Google gefällt, das voraussichtlich Auswirkungen auf die Position von Drittanbietern (wie YouTube) in Bezug auf illegale Glücksspielinhalte haben wird.
Die staatliche Aufsichtsbehörde des Kommunikationswesens in Italien, Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni (AGCOM), hatte im Jahr 2022 gegen Google geklagt, nachdem 630 Videos mit illegaler Glücksspielwerbung aufgefallen waren, die auf fünf YouTube-Kanälen des Betreibers “Spike” veröffentlicht wurden.
Die Behörde argumentierte, dass zwischen dem zugehörigen Unternehmen Top Ads Ltd (Spike) und Google eine Partnerschaft bestand, da Google einen Teil der Werbeeinnahmen aus den Videos erhalten hatte.
AGCOM fordert insgesamt 1,45 Mio. Euro
Die Kommunikationsbehörde berief sich auf das italienische Gesetz, das direkte oder indirekte Glücksspielwerbung verbietet, und verhängte eine Geldstrafe von 750.000 Euro gegen Google Ireland für die Verbreitung illegaler Werbemaßnahmen auf seiner Plattform und eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 700.000 Euro gegen Top Ads Ltd für das unerlaubte Fördern von Glücksspiel durch Werbung.
Google sei kein passiver Partner, urteilte der EuGH
Google verwies während der Verhandlung auf das in der EU geltende Haftungsprivileg, das Drittanbieter oder Hosting-Provider davon befreit, für Inhalte, die auf ihrer Plattform veröffentlicht werden, zu haften.
Da es sich aber um eine kommerzielle Partnerschaft des Unternehmens handelt und Google einen Teil der Erträge aus den Videos bekam, sieht der EuGH Google nicht als einen passiven Hosting-Provider, sondern als aktiven Geschäftspartner an.
Das Urteil bedeutet nicht, dass Hosting-Anbieter von nun an für alle Inhalte verantwortlich gemacht werden können, die auf ihrer Plattform veröffentlicht werden. Liegen aber kommerzielle Einnahmen vor, sei es in ihrer Pflicht, Inhalte zu prüfen und sie bei Gesetzeswidrigkeiten oder Regelverstößen zu entfernen.
YouTube-Partner unterliegen strengen Qualitätsprüfungen
Eine bei Nutzern beliebte und gängige Einnahmequelle von Google ist das YouTube Partner Programme (YPP) – eine Vereinbarung, bei der Google etwa 45 % der Werbeeinnahmen behält und 55 % an den Besitzer des Kanals leitet. Bei YouTube Shorts erhält der Content Creator in der Regel 45 % der Einnahmen.
Um am YPP-Programm teilzunehmen, muss ein YouTube-Kanal strenge Vorgaben erfüllen. YouTube prüft die Inhalte, Zahl der Follower und andere Daten zuvor eingehend.
Auf die Entscheidung des EuGH folgt nun das Urteil des italienischen Gerichts. Es muss prüfen, ob die Mehrheit der Videos auf den betroffenen YouTube-Kanälen direkte oder indirekte Glücksspielwerbung zeigen und ob Google Kenntnis von den Inhalten gehabt haben könnte.
Das Aus für deutsche Casino-Streamer?
Ähnlich wie die Glücksspielregelungen in Italien, verbieten auch die deutschen Gesetze das Werben von Casinospielen ohne deutsche Lizenz, z. B. durch Streamer, die sich dabei filmen, wie sie Glücksspiele spielen und dabei angeblich große Gewinne erzielen. Da die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) strafrechtlich gegen Casino-Streamer vorgeht, haben viele ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegt.
Vor allem Malta ist aufgrund seiner liberalen Glücksspielgesetze bei den Glücksspielstreamern beliebt. Eine kurze Recherche zeigt, dass viele weiterhin von Malta aus streamen und sich dabei scheinbar an den deutschen Markt richten.
Nach dem Präzedenzurteil des Europäischen Gerichtshofs kann die GGL nun direkt gegen Google klagen, statt individuelle Klagen an einzelne YouTube-Kanäle zu richten. Denn selbst in anderen EU-Ländern gilt: Richtet sich ein Inhaltsersteller an eine Zielgruppe in Deutschland und erzielt dabei Einnahmen, gelten deutsche Gesetze.