Der Landtag von Baden-Württemberg hat erneut das Thema illegales Glücksspiel auf die politische Agenda gesetzt. Im Mittelpunkt der Beratungen stehen mögliche Anpassungen des Glücksspielstaatsvertrags, mit denen der Schutz der Spielerinnen und Spieler verbessert und die Bekämpfung unerlaubter Online-Angebote intensiviert werden soll.
Maßnahmen gegen illegale Anbieter sollen verschärft werden
Mit den geplanten Änderungen wollen die Landespolitiker die bestehenden Regelungen, z. B. in Hinsicht auf Netzsperren (IP-Blocking), weiterentwickeln. Diskutiert werden unter anderem Maßnahmen, die den Behörden ein schnelleres Vorgehen gegen illegale Anbieter ermöglichen sollen. Gleichzeitig soll geprüft werden, wie technische Instrumente und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern verbessert werden können, um Verstöße effektiver zu verfolgen.
Früherkennung von problematischem Spielverhalten im Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt der Debatte ist der Spielerschutz. Die Politik sieht darin einen zentralen Bestandteil der Glücksspielregulierung. Ziel ist es, problematisches Spielverhalten frühzeitig zu erkennen und gleichzeitig sicherzustellen, dass legale Anbieter unter klaren und fairen Rahmenbedingungen tätig sein können.
Zudem stellt die Abwanderung zu Glücksspielplattformen, die außerhalb Deutschlands lizenziert sind, die Behörden seit Jahren vor große Herausforderungen. Einerseits sieht es die GGL als nicht realistisch an, den Zugang zu sämtlichen Casinoanbietern, die keine Lizenz in Deutschland besitzen, zu blockieren, andererseits führen die strengen Glücksspielregeln dazu, dass ein großer Teil der Spielenden Alternativen im unregulierten Markt sucht. Verbraucherschützer weisen jedoch darauf hin, dass bei nicht regulierten Angeboten wichtige Schutzmechanismen fehlen und Spieler im Streitfall oft keine wirksamen rechtlichen Möglichkeiten haben.
Die Beratungen in Baden-Württemberg sind Teil einer bundesweiten Diskussion über die Zukunft des Glücksspielrechts. Ob die vorgeschlagenen Änderungen in den Glücksspielstaatsvertrag (2. GlüÄndStV 2021) aufgenommen werden, wird in den kommenden Monaten zwischen den Ländern abgestimmt.