Gerichtsurteil: Schafkopf ist kein Glücksspiel, sondern ist in erster Linie ein Geschicklichkeitsspiel.
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Ein Berliner Spieler hatte auf einer Onlineplattform mehr als 10.000 Euro beim Schafkopf verloren und verlangte die Rückzahlung seiner Einsätze. Zur Begründung führte er an, dass es sich um illegales Glücksspiel handle und damit ein Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag vorliege. 

Schon das Landgericht Berlin hatte seine Klage abgelehnt. Das Kammergericht bestätigte nun dieses Urteil.

Begründung des Kammergerichts

Die Richter stellten fest, dass zwar die zufällige Kartenausgabe den Verlauf einzelner Runden beeinflusse, dieser Glücksfaktor über längere Partien aber an Gewicht verliere. Entscheidend seien Erfahrung, Merkfähigkeit und taktisches Vorgehen. 

Wer über längere Zeit spiele, könne durch geschickte Entscheidungen und das Einprägen von bereits gespielten Karten Einfluss auf das Spiel nehmen. Damit überwiege der Anteil der Geschicklichkeit. Das Gericht stufe Schafkopf deshalb als Geschicklichkeitsspiel ein, nicht als Glücksspiel.

Abgrenzung und rechtlicher Rahmen

Für die juristische Bewertung ist die Abgrenzung von Glücks- und Geschicklichkeitsspiel zentral. Der Glücksspielstaatsvertrag setzt für Glücksspiele enge Vorgaben, die unter anderem Lizenzen und staatliche Kontrolle erfordern. Nach Auffassung des Kammergerichts greife dieser Rahmen bei Schafkopf nicht, wenn es in regulärer Form gespielt wird. Spieler können Verluste daher nicht zurückfordern.

Tradition und Spielweise

Schafkopf ist in Bayern und Teilen Süddeutschlands seit Generationen verbreitet. Gespielt wird meist zu viert mit einem Kartensatz von 32 Karten. Ziel ist es, durch das Ausspielen der richtigen Karten möglichst viele Augen zu sammeln. Ass und Zehn haben dabei den höchsten Wert, verschiedene Spielarten wie Rufspiel oder Solo erfordern zusätzlich strategisches Können. Schon früher wurde Schafkopf bei Preisspielen nicht als Glücksspiel eingestuft, was den besonderen Charakter des Spiels unterstreicht.

Bedeutung des Urteils

Mit der Entscheidung hat das Kammergericht Berlin die rechtliche Einordnung des Spiels gestärkt. Für Onlineplattformen ist damit klargestellt, dass Schafkopf nicht denselben Regularien wie klassische Glücksspiele unterliegt. Spieler wiederum können sich nicht auf die Glücksspiel-Gesetzgebung berufen, um Verluste zurückzuerhalten. 

Das Berliner Urteil bestätigt damit die lange Tradition des Spiels, das in Wirtshäusern und Vereinen gepflegt wird. Schafkopf lebt vom Können, von der Erfahrung und von der Taktik der Spieler und nicht allein vom Zufall.

Timm Schaffner

Seit mehr als zehn Jahren arbeitet Timm Schaffner als freier Redakteur für diverse Online-Magazine und gilt als anerkannter Experte für iGaming. Zu seinen besonderen Fachgebieten zählen das deutsche Glücksspielrecht sowie internationale Entwicklungen...