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Die Bundesländer wollen den Glücksspielstaatsvertrag erweitern, um den Vollzug gegen illegale Anbieter im Internet zu stärken. Im Mittelpunkt stehen IP-Sperren, die künftig auch auf Ebene der Internetzugangsanbieter durchgesetzt werden können. Bislang konnten Behörden nur direkt gegen Inhalteanbieter vorgehen. Mit der Einbeziehung der Access Provider sollen nun auch neutrale Vermittler verpflichtet werden, den Zugang zu unerlaubten Glücksspielseiten zu blockieren.
Vorgesehen ist neben einer kompletten Sperrung auch die Möglichkeit, gezielt einzelne Inhalte entfernen zu lassen. Hintergrund dieser Neuerung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2025, das den Ländern mehr Spielraum bei der Durchsetzung verschafft. Damit soll eine Lücke geschlossen werden, die bisher als Schwachstelle im Kampf gegen Anbieter ohne deutsche Lizenz galt.
Stärkere Einbindung von Strafverfolgern
Neben den Sperrmaßnahmen nimmt die internationale Zusammenarbeit eine zentrale Rolle ein. Die Glücksspielaufsicht soll Daten künftig nicht nur an deutsche Ermittler, sondern auch an ausländische Behörden weitergeben dürfen. So wollen die Länder auf die Praxis reagieren, dass viele Anbieter ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben, ihre Plattformen jedoch gezielt auf hiesige Nutzer ausrichten.
Auch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird enger eingebunden. Ziel ist es, Geldwäsche und das Verschleiern illegaler Gewinne schneller aufzudecken. Durch die geplanten Änderungen sollen Ermittlungswege klarer definiert und Abläufe zwischen den Behörden besser verzahnt werden.
Weniger Bürokratie für die GGL
Die Novelle bringt außerdem organisatorische Anpassungen für die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Bisher musste der Vorstand bei allen Verträgen mit mehr als fünf Jahren Laufzeit eingebunden werden. Künftig greift diese Pflicht erst ab einem Auftragswert von über 100.000 Euro. Damit soll der Verwaltungsaufwand sinken und die Behörde flexibler agieren können.
Auch beim Umgang mit der sogenannten Blacklist gibt es Neuerungen. Zugriffe auf die Datenbank sind künftig nur über individuelle Kennungen möglich. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte bleibt untersagt. Bei Verstößen drohen Bußgelder, was den Schutz der sensiblen Daten stärken soll.
Zeitplan und nächste Schritte
Der Änderungsstaatsvertrag wurde bereits im Juli 2025 bei der Europäischen Kommission notifiziert. Sollte aus Brüssel bis Mitte Oktober kein Einspruch erfolgen, könnten die neuen Bestimmungen ab Mai 2026 in Kraft treten. Für die Länder ist dies ein entscheidender Schritt, um nicht lizenzierte Angebote konsequenter vom Markt auszuschließen und den legalen Sektor zu stabilisieren.
Für legale Anbieter bedeutet die Novelle mehr Rechtssicherheit. Sie können künftig darauf setzen, dass unregulierte Wettbewerber wirksamer blockiert werden. Access Provider hingegen müssten sich auf zusätzliche Pflichten einstellen, da sie erstmals aktiv in die Regulierung eingebunden werden.
Fazit
Die geplanten Änderungen zeigen, dass der Glücksspielstaatsvertrag weiterentwickelt wird, um auf neue Herausforderungen im digitalen Umfeld zu reagieren. Mit stärkeren Sperrmaßnahmen, klareren Regeln für die Zusammenarbeit der Behörden und einer effizienteren Verwaltung der GGL wollen die Länder den Markt langfristig sicherer und kontrollierbarer machen.









