Gespa hat eine Strafanzeige gegen die Plattform FIFA Collect eingereicht
Foto von Fauzan Saari auf Unsplash

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Die Schweizer Interkantonale Geldspielaufsicht Gespa hat eine Strafanzeige gegen FIFA eingereicht. Im Mittelpunkt steht die Plattform FIFA Collect, über die nach Einschätzung der Behörde in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele angeboten werden. Nutzer können dort digitale Sammelobjekte, sogenannte NFTs, erwerben und an Gewinnspielen teilnehmen, bei denen der Einsatz von Geld und die Aussicht auf zufallsabhängige, handelbare Gewinne zusammentreffen. Genau diese Kombination könnte gegen das Schweizer Geldspielgesetz verstoßen.

NFTs als Einsatz mit Zufallselement

FIFA Collect ist ein Online-Angebot, das die Welt des Fußballs mit der Blockchain-Technologie verbindet. Spieler können digitale Sammelkarten mit bekannten Motiven erwerben und handeln. Darüber hinaus veranstaltet die Plattform sogenannte Drops und Challenges, bei denen Teilnehmer für eine Gebühr antreten und zusätzliche NFTs oder Vorteile gewinnen können. 

Nach Ansicht der Gespa weisen diese Angebote zentrale Merkmale eines Glücksspiels auf: Es wird ein Einsatz verlangt, der mögliche Gewinn hängt vom Zufall oder einem vergleichbaren Mechanismus ab, und die Preise sind handelbar. Die Gespa geht davon aus, dass diese Struktur den Charakter einer Lotterie oder Wette hat. Entscheidend sei nicht, ob es sich um digitale Objekte handelt, sondern ob ein wirtschaftlicher Gegenwert besteht. 

Da die NFTs auf Sekundärmärkten verkauft oder getauscht werden können, sei der geldwerte Aspekt klar gegeben. Damit fällt das Angebot unter das schweizerische Geldspielgesetz, für das eine Bewilligung erforderlich wäre.

Anzeige und mögliche Folgen

Am 17. Oktober 2025 leitete die Gespa eine formelle Strafanzeige an die zuständigen Behörden weiter. In ihrer Mitteilung erklärte sie, dass sie verpflichtet sei, bei Verdacht auf Gesetzesverstöße die Strafverfolgung einzuschalten. Welche Maßnahmen nun folgen, ist noch offen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte die FIFA mit empfindlichen Sanktionen rechnen, die von Bußgeldern bis hin zu Beschränkungen des Angebots reichen.

Die FIFA selbst hat bislang keine Stellungnahme abgegeben. Beobachter sehen in der Anzeige einen ungewöhnlichen Vorgang, da der Weltverband seinen Hauptsitz in der Schweiz hat und bisher vor allem als Sportorganisation in Erscheinung trat. Nun steht er im Fokus einer Glücksspielaufsicht, die ihre Zuständigkeit auf neue digitale Geschäftsmodelle ausweitet.

Zwischen Spiel, Sammelleidenschaft und Glücksspiel

Das Angebot von FIFA Collect liegt an der Schnittstelle zwischen Unterhaltung und spekulativem Handel. Wer an einem Drop teilnimmt, zahlt einen Einsatz in der Hoffnung, ein besonders seltenes digitales Sammlerstück zu erhalten. Diese Mechanik erinnert an Glücksräder oder sogenannte Lootboxen, die in der Gaming-Branche seit Jahren kontrovers diskutiert werden. Auch dort ist die Abgrenzung zwischen Spielspaß und Glücksspiel rechtlich umstritten.

Für die Gespa steht fest, dass der technologische Fortschritt keine Lücke im Gesetz schaffen darf. Wenn ein System Elemente des Glücksspiels enthält, müsse es denselben Regeln unterliegen wie klassische Lotterien oder Onlinewetten. Mit der Anzeige gegen FIFA Collect setzt die Aufsicht ein Zeichen, dass digitale Plattformen, die mit Zufall, Einsatz und Gewinn operieren, nicht außerhalb der Regulierung stehen.

Bedeutung für die Branche

Der Fall hat Signalwirkung weit über den Sport hinaus. Er zeigt, dass Aufsichtsbehörden beginnen, Web3-Modelle und den Einsatz von NFTs kritisch zu prüfen. Für die Betreiber solcher Plattformen bedeutet das, dass sie ihre Systeme rechtlich absichern und gegebenenfalls anpassen müssen.

Auch für Spieler und Sammler wird die Entwicklung relevant sein. Ob digitale Sammelobjekte künftig als bloße Fanartikel oder als Glücksspielprodukte gelten, könnte sich am Beispiel FIFA Collect entscheiden. Die Strafanzeige der Gespa ist damit nicht nur ein juristischer Schritt, sondern auch ein Hinweis auf den wachsenden Handlungsbedarf in der Regulierung digitaler Spiele und Sammlerwelten.

Timm Schaffner

Seit mehr als zehn Jahren arbeitet Timm Schaffner als freier Redakteur für diverse Online-Magazine und gilt als anerkannter Experte für iGaming. Zu seinen besonderen Fachgebieten zählen das deutsche Glücksspielrecht sowie internationale Entwicklungen...