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Die britische Werbeaufsicht Advertising Standards Authority (ASA) hat zwei Glücksspielanzeigen verboten, die den Formel-1-Fahrer Lewis Hamilton und das Logo des Fußballvereins Chelsea zeigten. Die Behörde sieht in beiden Fällen eine Verletzung der Werberichtlinien, da die Darstellungen auf Minderjährige anziehend wirken könnten. Betroffen sind die Anbieter Kwiff und Betway, die künftig strengere Auflagen beachten müssen.
Hamiltons Auftritt im Fokus der Ermittler
Im Mittelpunkt des ersten Falls steht ein Beitrag des Wettanbieters Kwiff auf der Plattform X, der im Juli veröffentlicht wurde. Das Bild zeigte Lewis Hamilton vor dem Großen Preis von Großbritannien in Silverstone, versehen mit dem Hinweis auf ein „großes Wochenende“ sowie den Symbolen „18+“ und BeGambleAware.org. Ein Forscher der Universität Bristol legte Beschwerde ein und argumentierte, dass Hamilton durch seine Popularität auch bei jüngeren Zielgruppen einen starken Reiz ausübe.
Die ASA schloss sich dieser Einschätzung an. Hamilton habe in Großbritannien rund 150.000 Instagram-Follower unter 18 Jahren. Zudem sei er als Spielfigur im Videospiel F1 24 vertreten und habe im Kinderprogramm CBeebies eine Geschichte vorgelesen. Diese Beispiele zeigten, dass der Rennfahrer eine Reichweite besitze, die weit über erwachsene Motorsportfans hinausgehe.
Kwiff, betrieben von Eaton Gate Gaming, verteidigte sich mit dem Hinweis, der Beitrag habe lediglich auf einen Blogartikel über das Rennen verwiesen und sei nicht als Glücksspielwerbung gedacht gewesen. Die Kampagne habe sich an ein älteres Publikum gerichtet. Nach der Entscheidung der ASA überprüfte das Unternehmen seine Social-Media-Kanäle und entfernte sämtliche Inhalte, die prominente Sportler zeigten.
Betway-Video mit Chelsea-Fans verboten
Der zweite Fall betrifft den Wettanbieter Betway. Auf YouTube war im Mai ein Werbevideo zu sehen, in dem Fußballfans Trikots und Schals des Chelsea Football Club trugen. Die ASA kam zu dem Schluss, dass die Plattform nicht sicherstellen könne, dass keine Minderjährigen die Werbung sehen. Viele Kinder würden sich mit falschem Alter anmelden, wodurch Altersbeschränkungen umgangen werden könnten.
Betway verwies auf die Partnerschaft mit Chelsea und das vertraglich zugesicherte Recht, das Vereinslogo zu nutzen. Man habe die Werbung sorgfältig geprüft und sie sei nach internen Standards als regelkonform eingestuft worden. Dennoch akzeptierte das Unternehmen die Entscheidung der Aufsicht und erklärte, künftig noch strenger auf die Einhaltung der Werberichtlinien zu achten.
Auch Chelsea äußerte sich zur Entscheidung und betonte, dass man gemeinsam mit allen Partnern dafür sorgen wolle, dass Werbeinhalte die geltenden Vorgaben erfüllen. Sowohl der Verein als auch Betway gingen zunächst davon aus, dass der Spot mit den Richtlinien vereinbar sei.
Strengere Regeln für Werbung im Sport
Die ASA machte in beiden Fällen deutlich, dass Prominente und Sportvereine mit jugendlicher Anziehungskraft in der Glücksspielwerbung nichts zu suchen haben. Die Entscheidungen stehen in einer Reihe von Maßnahmen, mit denen die britischen Behörden den Einfluss von Sportwetten auf junge Zielgruppen begrenzen wollen.
Für Anbieter wie Betway und Kwiff zeigen die Verbote, wie schmal der Grat zwischen Markenkooperation und Regelverstoß geworden ist. Sportliche Reichweite und Werbung für Glücksspiel lassen sich kaum noch trennen, ohne die Aufmerksamkeit junger Fans zu riskieren. Die ASA will mit ihren Urteilen ein deutliches Signal senden: Reichweite darf nicht über Verantwortung gestellt werden.









