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Der Sportwettenanbieter Bet3000 steht weiterhin im juristischen Streit mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Nach dem ersten Lizenzentzug im Sommer 2024 und einer zwischenzeitlichen Rückkehr auf den deutschen Markt wurde das Online-Angebot im September 2025 erneut gestoppt.
Erster Lizenzentzug und vorläufige Rückkehr
Im Juli 2024 hatte die GGL Bet3000 von ihrer offiziellen Whitelist gestrichen. Die Behörde begründete den Entzug mit angeblichen Verstößen gegen technische Vorgaben, was sowohl den Online-Betrieb als auch zahlreiche stationäre Annahmestellen betraf. Das Unternehmen wies die Vorwürfe in einem Offenen Brief zurück und legte umfangreiche Nachweise vor, um die Rechtmäßigkeit seiner Angebote zu belegen.
Ein entscheidender Wendepunkt kam am 4. Juni 2025, als das Verwaltungsgericht Halle den Sofortvollzug für rechtswidrig erklärte und den Widerruf der Konzession aufhob. Damit durfte Bet3000 nach monatelanger Unterbrechung wieder bundesweit Wetten im Internet anbieten und kehrte auf die GGL-Whitelist zurück.
Expansion nach Österreich
Während der Rechtsstreit in Deutschland andauerte, setzte Bet3000 auf Wachstum im Ausland. Ende Juni 2025 erhielt die Tochtergesellschaft Bet3000 Austria in Oberösterreich eine Buchmachererlaubnis für stationäre und digitale Angebote.
Der Start von bet3000.at und die Eröffnung mehrerer Flagship-Stores in Linz sind für das vierte Quartal 2025 geplant. Weitere Informationen dazu finden sich im Bericht über die österreichische Lizenzvergabe an Bet3000.
Dieser Schritt unterstreicht die Strategie des Unternehmens, sich international breiter aufzustellen und regulatorische Risiken auf mehreren Märkten abzufedern.
Neuer Online-Stopp im September 2025
Trotz des Teilerfolgs in Halle folgte wenige Monate später der nächste Rückschlag. Im September 2025 verschwand Bet3000 erneut von der GGL-Whitelist für Online-Angebote. Hintergrund ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt, das die aufschiebende Wirkung der Klage nur teilweise wiederherstellte.
Damit dürfen die zahlreichen stationären Wettannahmestellen von Bet3000 zwar weiter betrieben werden, der Online-Bereich bleibt jedoch bis auf Weiteres blockiert. Die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Lizenzentzugs fällt erst im Hauptsacheverfahren, dessen Termin bislang nicht feststeht.
Offene Fragen für den deutschen Sportwettenmarkt
Der Fall zeigt exemplarisch, wie komplex die Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes ist. Einerseits pocht die GGL auf strikte technische Vorgaben, andererseits sorgen wiederholte Gerichtsentscheidungen für Unsicherheit bei Anbietern und Spielern. Branchenexperten beobachten den Prozess aufmerksam, da er Signalwirkung für andere Betreiber haben könnte, die in Deutschland tätig sind oder tätig werden wollen.
Bis zum endgültigen Urteil bleibt Bet3000s Lage zweigeteilt: Stationäre Wetten sind erlaubt, der Online-Markt bleibt vorerst verschlossen. Für das Unternehmen bedeutet dies nicht nur Einnahmeverluste, sondern auch ein Ringen um Reputation und Planungssicherheit.









